Benutzungsordnung

  1. Spielberechtigt sind alle Spieler mit einer Tages- oder Saisonbeachkarte.
  2. Alle Spielberechtigten haben die gleichen Rechte und Pflichten, soweit dies im Folgenden nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
  3. Werden nicht spielberechtigte Personen auf der Anlage angetroffen, können sie von jedem ordentlichen Mitglied der TSG Blankenloch des Feldes verwiesen.
  4. Spielberechtigte haben grundsätzlich die Möglichkeit Gastspieler mitzubringen, solange dadurch keine Vereinsmitglieder vom Spielen abgehalten werden.
  5. Der Trainingsbetrieb der Mannschaften hat grundsätzlich Vorrang. Die Trainingszeiten sind dem Aushang zu entnehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist es für Mannschaften oder Spieler nicht möglich ein Feld zu blockieren. Die freien Felder müssen unter allen Anwesenden gleichmäßig geteilt werden.
  6. Der Turnierbetreib und Sonderveranstaltungen haben generell Priorität. Die Termine sind dem Aushang und dem Kalender im Vereinsheim zu entnehmen.
  7. Tiere sind auf der Anlage nicht gestattet.
  8. Der Vereinsvorstand und die Abteilungsverwaltung (der Volleyball-Abteilung) haben das Recht einzelnen Personen, die sich entgegen der Benutzungsordnung verhalten, die Spielberechtigung temporär oder dauerhaft zu entziehen und ein Platzverbot auszusprechen.
  9. Die Pflege der Anlage wird durch die Spielberechtigten erfüllt. Jeder Nutzer der Anlage ist grundsätzlich dazu angehalten das Gelände ordentlich zu verlassen.

Ergänzungen zu Punkt 9 (Pflege und Instandhaltung der Anlage) und allgemeine Regeln:

  • Die Felder sind nach jeder Benutzung abzuziehen. Werkzeuge dafür befinden sich im Beachraum.
  • Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Das Buddeln von Löchern und das Herunterziehen der Netze ist verboten.
  • Alle Nutzer sind verpflichtet vor Benutzung der Duschen im Vereinsheim den groben Sand zu entfernen.
  • Bitte stellt sicher, dass der Wasserhahn im Beachraum vor dem Verlassen der Anlage geschlossen und der Beachraum abgesperrt ist.
  • Jeder ist angehalten den Beachraum sauber und aufgeräumt zu verlassen, dazu gehört auch das Fegen bei Bedarf.
  • Die Netze dürfen nur auf dem jeweiligen Feld mit der gleichen Nummer verwendet werden (1, 2 und 3 – siehe Skizze) und müssen nach dem Spielen ordentlich im Beachraum verstaut werden.
  • Wenn Getränke aus dem Kühlschrank entnommen werden, müssen Getränke zum Kühlen nachgelegt werden.
  • Die „Schulden“ auf der Getränke-Strichliste des Vormonats müssen immmer beim ersten Besuch im neuen Monat bezahlt werden. Ansonsten verfällt die Spielberechtigung bis zum vollständigen Bezahlen.